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Rekurslegitimation bei "reinem" Exekutionsverfahren einer Absonderungsgläubigerin

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/349RdW 2011, 342 Heft 6 v. 16.6.2011

EO §§ 65, 187 Abs 1

IO § 81

1. In einem nach den Bestimmungen der EO geführten "reinen" Exekutionsverfahren einer Absonderungsgläubigerin wird die fehlende selbstständige Rekurslegitimation der Verpflichteten saniert, wenn die Masseverwalterin den Rekurs (hier: Revisionsrekurs) genehmigt.

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