ABGB §§ 914, 1096 Abs 1
ZPO § 502 Abs 1
Die im Mietvertrag nicht geregelte Frage, ob der Vermieter die Mitnahme eines Hundes durch einen Arbeitnehmer oder ein Organ der Mieter-GmbH in die vermieteten Geschäftsräume dulden muss, ist im Rahmen ergänzender Vertragsauslegung anhand des Vertragszwecks, des Ortsgebrauchs und der Verkehrssitte zu beantworten. Es handelt sich in Hinblick auf die Revisionszulässigkeit um keine erhebliche Rechtsfrage. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich weder generell für die Geschäftsraummiete noch konkret für die Vermietung von Büroräumen an eine Ziviltechnikergesellschaft treffen.