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Zinsminderung aufgrund eines Mangels setzt Anzeige voraus

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/337RdW 2011, 337 Heft 6 v. 16.6.2011

ABGB §§ 933, 1096 Abs 1

MRG § 15a Abs 2

Das Zinsminderungsrecht nach § 1096 Abs 1 ABGB ist ein Gewährleistungsanspruch eigener Art, der unabhängig von den Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB geltend gemacht werden kann.

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