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Fallstricke beim Kronzeugenantrag

WirtschaftsrechtDipl. iur Lars Maritzen, LL.B MAS (Kartellrecht)/Dr. Peter OndrejkaRdW 2011/331RdW 2011, 326 Heft 6 v. 16.6.2011

Die Stellung eines Kronzeugenantrags will gut überlegt sein. So vorteilhaft das Ergebnis der Bußgeldbefreiung sein kann, so nachteilig sind die Begleiterscheinungen. Zu nennen sind hier vor allem der Schutz von Kronzeugenakten, wenn es später zu einem Strafverfahren gegen einen der beteiligten Mitarbeiter oder zu einem zivilrechtlichen Verfahren im Rahmen des gestärkten private enforcement kommt, oder die fehlende Sicherheit, ob die BWB bei zugesichertem Kronzeugenstatus wirklich kein Bußgeld beim Kartellgericht beantragt.

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