Hat sich ein AG von seinem AN zur Sicherstellung eines zur Errichtung der Filiale aufgenommenen Kontokorrentkredits ein Inhabersparbuch unter Bekanntgabe des Losungsworts aushändigen lassen, stellt dies einen klassischen Verstoß gegen § 1 und § 3 Kautionsschutzgesetz dar. Dass der Wunsch zur Errichtung der neuen Filiale vom AN ausgegangen ist und der Filialbetrieb auch vom AN und einem weiteren Mitarbeiter weitgehend autonom geführt wird, ändert daran nichts, weil eine Kaution nur zur Sicherung von etwaigen Schadenersatzansprüchen aus dem Dienstverhältnis zulässig ist, nicht aber zur Absicherung gegen mangelnde Wirtschaftlichkeit des Betriebs (der Filiale). Der AN hat daher Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs, und zwar ungeachtet dessen, dass die Bank in der Zwischenzeit ein Pfandrecht an dem Sparbuch erworben hat. OGH 26. 4. 2011, 8 ObA 34/10y.