Mit der Novelle des TKG 2003 BGBl I 2011/27 wurde die RL 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in die innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt und mit BGBl I 2011/33 wurden dazu weiters die notwendigen Anpassungen in der StPO und dem SPG vorgenommen.Mit BGBl I 2011/36 wurde § 28 Abs 1 Z 2 bis 11 Patentamtsgebührengesetz abgeändert.