Ein beim Ankauf einer Eigentumswohnung dem Verkäufer eingeräumtes Wohnrecht zählt nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung.
Ein StPfl hatte mit Kauf- und Leibrentenvertrag im Jahr 1995 eine Eigentumswohnung erworben. Er musste einen Barkaufpreis von 650.000 S leisten. Zudem wurde zugunsten der Verkäuferin das unentgeltliche Wohnrecht auf Lebenszeit und eine monatliche Leibrente von 5.000 S eingeräumt.