Der VwGH stellt nunmehr auch für die AfA auf das periodenrichtige Ergebnis ab. In den vergangenen (rechtskräftigen) Veranlagungsjahren fälschlich zu hoch angesetzte AfA mindert daher nicht die AfA-Basis für die Folgejahre.
Der VwGH stellt nunmehr auch für die AfA auf das periodenrichtige Ergebnis ab. In den vergangenen (rechtskräftigen) Veranlagungsjahren fälschlich zu hoch angesetzte AfA mindert daher nicht die AfA-Basis für die Folgejahre.