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Provisionsanspruch einer Immobilienmaklerin - "wirtschaftlich gleichwertiges" Geschäft

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/271RdW 2011, 278 Heft 5 v. 16.5.2011

MaklerG § 6 Abs 1 und Abs 3

Nach § 6 Abs 3 MaklerG besteht der Provisionsanspruch des Maklers auch dann, wenn aufgrund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck und seiner Bedeutung "wirtschaftlich gleichwertiges" Geschäft zustande kommt.

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