Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 2. 3. 2011 die Bestimmung des § 1 Abs 5 letzter Satz des Stiftungseingangssteuergesetzes (StiftEG), die bei Grundstückszuwendungen an den Einheitswert anknüpft, als verfassungswidrig aufgehoben. Da allerdings der aufgehobene Satz zwischenzeitlich aus anderen Gründen novelliert worden ist (BBG 2009), wird das Erkenntnis des VfGH auf die neue Rechtslage keine direkte Auswirkung haben.