HVertrG § 21 Abs 3
ABGB § 879
Eine Klausel, wonach einem arbeitnehmerähnlichen Handelsvertreter die vereinbarte Mandanten-Bonifikation für ein Kalenderjahr nur zusteht, wenn er sich auch noch am 31. 8. des Folgejahres in einem aufrechten und ungekündigten Vertragsverhältnis zum Unternehmer befindet, ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.