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Angebotsausscheidung nur bei klarem Widerspruch

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. M a t t h i a s Ö h l e rRdW 2011/224RdW 2011, 224 Heft 4 v. 15.4.2011

BVergG § 129 Abs 1 Z 7

Voraussetzung der Ausscheidung wegen Widerspruchs zu den Ausschreibungsbestimmungen ist, dass der Bieter klar zum Ausdruck bringt, ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen zu wollen.

VwGH 25. 1. 2011, 2006/04/0200

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