BVergG § 129 Abs 1 Z 7
Voraussetzung der Ausscheidung wegen Widerspruchs zu den Ausschreibungsbestimmungen ist, dass der Bieter klar zum Ausdruck bringt, ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen zu wollen.
VwGH 25. 1. 2011, 2006/04/0200