Der EuGH ist in seinem - vom Rat beantragten - Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems ("Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente") mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und des AEUV nicht vereinbar ist. EuGH 8. 3. 2011, Gutachten 1/09.