vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung von Lohnkosten als Ausbildungskosten

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/164RdW 2011, 161 Heft 3 v. 16.3.2011

Erste Rsp zur Auslegung des § 2d Abs 2 AVRAG iZm der Rückforderung von Lohnkosten als Ausbildungskosten

AVRAG § 2d Abs 2

1. Auch nach der gesetzlichen Normierung der Voraussetzungen für die Rückforderung von Ausbildungskosten in § 2d AVRAG kommt ein Rückforderungsanspruch des AG für das während der Ausbildung fortgezahlte Entgelt (neben der Rückforderung der anteiligen Kosten der Ausbildung selbst) nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt und der AN für die Dauer der Ausbildung von seinen üblichen betrieblichen Aufgaben gänzlich freigestellt war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte