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Einstufung eines Prokuristen - KollV für Industrieangestellte

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/163RdW 2011, 161 Heft 3 v. 16.3.2011

Rahmen-KollV für Industrieangestellte

1. Für die Einreihung eines AN in eine bestimmte Verwendungsgruppe eines KollV ist die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit maßgebend, weshalb Prokuristen nicht automatisch in eine bestimmte Verwendungsgruppe einzustufen sind.

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