Der VwGH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei, dass eine Betriebliche Vorsorgekasse das Vermögen der Veranlagungsgemeinschaft nur in Anteilscheinen von Kapitalanlagefonds veranlagen darf, die zum Vertrieb in Österreich zugelassen sind. VwGH 10. 1. 2011, EU 2011/0001 (2010/17/0161).