Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 vorgenommene Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften hat aufgrund der Komplexität der Materie sowie des umfassenden Systemwechsels zahlreiche Fragen aufgeworfen und sowohl in der Beratungs- als auch in der Finanzbranche teilweise Unsicherheit ausgelöst. Vor allem die befürchtete und im Ministerialentwurf ursprünglich vorgesehene Erfassung von Tilgungsträgern hätte zu einer in dieser Form nicht beabsichtigten Belastung privater Kreditnehmer geführt. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen auf Tilgungsträger sind nach dem Stand der Regierungsvorlage allerdings weit geringer als befürchtet, wie der folgende Beitrag darlegt.