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Teilfortsetzung des Mahnverfahrens nur hinsichtlich Sachhaftung nach Konkurseröffnung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/95RdW 2011, 92 Heft 2 v. 16.2.2011

KO: §§ 6, 7, 11

ZPO §§ 235, 244 ff

Ist aufgrund einer als Schuld- und Pfandrechtsklage zu qualifizierenden Klage, mit der ausschließlich die Zahlung eines 30.000 € nicht übersteigenden Geldbetrags begehrt wird, in Unkenntnis der Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldner ein Zahlungsbefehl erlassen und zugestellt worden, ist es - auch wenn die Masseverwalterin die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls nicht mit Einspruch geltend macht - zulässig, dass der Gläubiger Verfahrensfortsetzung unter Einschränkung des Klagebegehrens auf die Sachhaftung sowie die Richtigstellung der Bezeichnung des Bekl auf die Masseverwalterin begehrt.

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