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Gerichtliche Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, der Alleingesellschafter der zweiten Gesellschafterin ist

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/86RdW 2011, 86 Heft 2 v. 16.2.2011

Abgehen von der zur Rechtslage vor dem IRÄG 1997 ergangenen Rechtsprechung

GmbHG § 16 Abs 1 und Abs 2

Findet sich bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GmbH keine Gesellschaftermehrheit für die Abberufung des Geschäftsführers, der Nichtgesellschafter der GmbH, aber Alleingesellschafter der zweiten Gesellschafterin ist, kann dieser auch aus wichtigem Grund nicht mittels einer gegen ihn gerichteten Klage auf Abberufung abberufen werden, sondern nur durch eine Klage auf Zustimmung zur Abberufung gegen die Gesellschafterin, deren Alleingesellschafter er ist und die nicht für die Abberufung gestimmt hat.

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