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Die Erfüllung des Sanierungsplanes

WirtschaftsrechtDr. Susanne Fruhstorfer, M.iur (Trier)RdW 2011/71RdW 2011, 70 Heft 2 v. 16.2.2011

Ein Insolvenzverfahren wird mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben (§ 152b IO). So im Sanierungsplan nichts anderes vorgesehen ist - wie Überwachung durch einen Treuhänder oder Vermögensübergabe an einen Treuhänder11Dieser Artikel umfasst ausschließlich die autonome Sanierungsplanerfüllung durch den Schuldner und nicht Fragen des Treuhändersanierungsplanes. -, erlangt der Schuldner seine volle Dispositionsfähigkeit über sein Vermögen oder Unternehmen wieder. Die Erfüllung des Sanierungsplans und die Lösung der dabei entstehenden rechtlichen Probleme ist ausschließlich die Aufgabe des Schuldners.

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