vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld für Zeitraum vor dem 1. 1. 2008

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/46RdW 2011, 43 Heft 1 v. 21.1.2011

Erste Rsp zur Auslegung der Übergangsbestimmungen des § 49 Abs 13 und Abs 16 KBGG

KBGG §§ 5a, 49 Abs 13 und Abs 16

Eltern, die nach Einführung des erhöhten Kinderbetreuungsgeldes als Kurzleistung nach § 5a KBGG (20+4 Monate) bzw § 5b KBGG (15+3 Monate) mit 1. 1. 2008 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, für ihr vor 2008 geborenes Kind, für das sie bereits Kinderbetreuungsgeld beantragt oder bezogen haben, auf eine dieser Kurzleistungen umzusteigen, gebührt der erhöhte Tagsatz erst ab dem 1. 1. 2008. Für den Zeitraum davor kommt es zu keiner rückwirkenden Auszahlung des erhöhten Kinderbetreuungsgeldes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte