Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor werden die Sonderregeln für den Vertrieb von (neuen) Kraftfahrzeugen - nach einer Übergangsfrist von drei Jahren - abgeschafft. Ab Mitte 2013 wird die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen auch in diesem Bereich gelten. Sonderregelungen bleiben aber für den Vertrieb von Ersatzteilen und für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bestehen. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor gilt vom 1. 6. 2010 bis 31. 5. 2023.