vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unerbetene Werbung und ihre Folgen

WirtschaftsrechtDr. Christian HandigRdW 2011/726RdW 2011, 707 Heft 12 v. 16.12.2011

Die einschlägigen Novellen zum TKG 200311BG über Maßnahmen gegen unerbetene Werbeanrufe, mit dem das TKG 2003 geändert wird, BGBl 2011/23. 2011 erfolgte eine weitere Novelle des TKG 2003, BGBl 2011/102, die im Wesentlichen die ÄnderungsRL "Bessere Regulierung" (2009/140/EG ) und "Rechte der Bürger" (2009/136/EG ) umsetzte. Durch diese Novelle wurde auch § 107 Abs 5 TKG 2003 geändert, dazu FN 67. und zum KSchG22Konsumentenschutzrechts-ÄnderungsG 2011 - KSchRÄG 2011, BGBl 2011/22. In Deutschland ist zurzeit ebenfalls ein "Gesetz zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung" in Diskussion; vgl BR-Drs 271/11. haben die Rechtslage bei unerbetenen Werbungen etwas verschärft, wenn auch einige weiter gehende Vorhaben des Ministerialentwurfs nicht umgesetzt wurden: So sah der Minsterialentwurf zB noch vor, dass auf Verlangen eines Angerufenen "unverzüglich … eine Kopie seiner Zustimmungserklärung"33§ 107 Abs 1b TKG 2003 idF MEntw. zugesendet werden sollte, oder dass Zustimmungserklärungen nach drei Jahren erlöschen.44§ 107 Abs 1b TKG 2003 idF MEntw. Neben diesen Rechtsänderungen haben manche der zahlreichen Abmahnungen letztlich zu einer höchstgerichtlichen Rsp geführt, welche die Rechtslage konkretisiert. - In Summe Grund genug für einen aktuellen Überblick.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte