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Ausbildungskostenrückersatz - jährliche Aliquotierung zulässig

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/641RdW 2011, 604 Heft 10 v. 17.10.2011

Erste Rsp zur zulässigen Ausgestaltung einer Aliquotierung gem § 2d Abs 3 Z 3 AVRAG

AVRAG § 2d Abs 3 Z 3

Eine Ausbildungskostenrückersatzklausel, die im Fall einer AN-Kündigung eine jährliche Aliquotierung (hier: gänzliche Rückerstattung im 1. Jahr nach der Ausbildung, Rückerstattung zu zwei Drittel im 2. Jahr und zu einem Drittel im 3. Jahr) und bereits nach drei Jahren ab Ende der Ausbildung ein völliges Erlöschen vorsieht, ist nicht als gesetzwidrig anzusehen.

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