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Fliesenleger-KollV - Einstufung als Facharbeiter

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/638RdW 2011, 603 Heft 10 v. 17.10.2011

KV-Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe

BUAG § 21a Abs 3

1. Der gesetzliche Begriff des "Facharbeiters" setzt grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (Facharbeiterprüfung) voraus (vgl zB § 21 Abs 3 lit b BAG). Eine von einem gesetzlichen Begriff abweichende Bedeutung eines in einem KollV verwendeten Wortes müsste klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden.

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