Wenn sich GmbH-Gesellschafter im Streit befinden, kann bereits ein an sich verhältnismäßig unbedeutender Beschlussgegenstand wie die Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung zu Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern führen. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine klaren Regeln über die Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung bzw über das für eine Wahl erforderliche Mehrheitsquorum bereithält, ist die Wahl eines Vorsitzenden mangels gesetzlicher Bestimmungen im GmbHG immer dann mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wenn sich die Gesellschafter nicht einvernehmlich auf einen Vorsitzenden einigen können.