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Ad-hoc-Vorsitzender der Generalversammlung - Wahl und Kompetenzen**Der Autor ist Rechtsanwaltsanwärter bei der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts- Partnerschaft und war als solcher an dem Verfahren 6 Ob 99/11v aufseiten der beklagten Partei beteiligt.

WirtschaftsrechtDr. Philipp DumfarthRdW 2011/624RdW 2011, 589 Heft 10 v. 17.10.2011

Wenn sich GmbH-Gesellschafter im Streit befinden, kann bereits ein an sich verhältnismäßig unbedeutender Beschlussgegenstand wie die Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung zu Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern führen. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine klaren Regeln über die Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung bzw über das für eine Wahl erforderliche Mehrheitsquorum bereithält, ist die Wahl eines Vorsitzenden mangels gesetzlicher Bestimmungen im GmbHG immer dann mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wenn sich die Gesellschafter nicht einvernehmlich auf einen Vorsitzenden einigen können.

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