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VwGH: Lieferdatum nach wie vor zwingendes Rechnungsmerkmal für den Vorsteuerabzug

SteuerrechtRdW 2010/612RdW 2010, 604 Heft 9 v. 16.9.2010

Auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts/EG-Rechts muss eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994, die zum Vorsteuerabzug führen soll, die Angabe des Lieferdatums bzw Leistungsdatums enthalten.

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