Auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts/EG-Rechts muss eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994, die zum Vorsteuerabzug führen soll, die Angabe des Lieferdatums bzw Leistungsdatums enthalten.
Auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts/EG-Rechts muss eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994, die zum Vorsteuerabzug führen soll, die Angabe des Lieferdatums bzw Leistungsdatums enthalten.