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VwGH: Befreiungsmethode im Zweifel mit Progressionsvorbehalt

SteuerrechtRdW 2010/606RdW 2010, 596 Heft 9 v. 16.9.2010

Ordnet ein DBA die Befreiungsmethode an, enthält aber keine Regelung über einen Progressionsvorbehalt, so kommt der Progressionsvorbehalt dennoch zur Anwendung.

Ein in Österreich ansässiger italienischer Staatsbürger bezog im Jahr 2008 als ehemaliger italienischer Zollbeamter eine italienische Pension.

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