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Beteiligung an einem fremden Vertragsbruch - Bezugsbindung auf dem Flüssiggasmarkt

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/591RdW 2010, 581 Heft 9 v. 16.9.2010

UWG § 1 Abs 1

Auch nach der UWG-Novelle 2007 verstößt das (bloße) Ausnutzen eines Vertragsbruchs - außer der Vertrag wäre mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ungültig - gegen § 1 Abs 1 UWG, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst förderte oder sonst aktiv dazu beitrug.

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