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Zur Verdrängung bestehender Marken durch DAC-Verordnungen auf der Basis von WeinG und GMO11Der Beitrag basiert auf einem Gutachten, das die Verfasser für Kamptal Klassik, Verein zur Förderung des Kamptaler Weines, erstellt haben.

ImmaterialgüterrechtProf. Dr. Andreas Wiebe/Dr. Roman HeidingerRdW 2010/492RdW 2010, 485 Heft 8a v. 16.8.2010

Mit der Einführung des Appellationssystems DAC (Districtus Austriae Controllatus) wurde bei Qualitätsweinen erstmals die geografische Herkunft gegenüber der Rebsorte in den Vordergrund gestellt. Für Inhaber eingetragener Marken stellt sich die Frage, inwieweit sie ihre Kennzeichenrechte, die den Namen einer geschützten Region beinhalten, weiterverwenden können. Der vorliegende Beitrag berücksichtigt neben den einschlägigen Bestimmungen des WeinG auch gemeinschaftsrechtliche Aspekte.

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