Dividenden werden nicht stets unmittelbar nach der Beschlussfassung ausbezahlt. Es vergehen mitunter einige Tage oder gar Wochen, bis der Gewinnanteil überwiesen wird. Im Konzern wird der Zahlungszeitpunkt regelmäßig vom beherrschenden Unternehmen nach dem Liquiditätsbedarf bestimmt. Die Ursache für eine späte Auszahlung kann allgemein aber auch in einer schlichten Säumnis aufseiten der Gesellschaft liegen. Für die Verzögerung der tatsächlichen Gewinnausschüttung werden von der Gesellschaft meist keine Zinsen bezahlt und vom Gesellschafter, wenn die Zeitspanne nicht zu lange ist, auch nicht eingefordert. Diese Nichtverzinsung kann jedoch für die Gesellschaft steuerliche Folgen haben. Es wäre denkbar, dass in der Nichtverzinsung eine freiwillige Leistung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft erblickt wird, die der Gesellschaftssteuer unterliegt. Sollte tatsächlich eine Gesellschaftssteuerpflicht vorliegen, wäre - aufgrund der meist nur geringen Höhe - weniger die Steuer das Problem, als die unterlassene Gesellschaftssteuererklärung. Denn eine unterlassene Offenlegung kann uU ein Finanzvergehen darstellen, für das die Geschäftsleitung persönlich zur Verantwortung herangezogen werden kann. Aufgrund dieses Risikos soll nachfolgend auf die Frage nach allfälligen steuerlichen Konsequenzen einer verspäteten Auszahlung eines Gewinnanspruches eingegangen werden.