vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verträge mit Rechtsberatern nach dem DCFR

ZivilrechtRA Dr. Peter CsoklichRdW 2010/481RdW 2010, 447 Heft 8a v. 16.8.2010

Die EU-Kommission plant, eine überarbeitete Fassung des DCFR als optionales Vertragsrechtsinstrument bereitzustellen. Der folgende Beitrag untersucht die für Beraterverträge maßgeblichen Regelungen des DCFR und kommt zum Schluss, dass insbesondere wegen der Regelungen über die verschuldensunabhängige Haftung des Beraters, auch für Substituten, aber auch über die Schadenersatzpflicht bei Beendigung des Vertrages von einer Vereinbarung des DCFR abzuraten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte