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Abmahnung von AGB nach § 28 Abs 2 KSchG: Wie können einsichtige Unternehmer noch reagieren?

ZivilrechtRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger**An den Verfahren 1 Ob 81/09g und 1 Ob 131/09k als Vertreter der beklagten Unternehmer beteiligt.RdW 2010/480RdW 2010, 442 Heft 8a v. 16.8.2010

AGB-Verwender, die aufgrund einer Abmahnung nach § 28 Abs 2 KSchG eine Unterlassungserklärung abgeben, dürfen sich in dieser nach der Judikatur des OGH keine "Ersatzklauseln" vorbehalten, um sie von der Unterlassungsverpflichtung klar auszunehmen. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Alternativen dem Unternehmer zur Verfügung stehen und welche Risiken jeweils bestehen.

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