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Intransparenz als Geschäftsmodell? - Die Verrechnung von Mobilfunkgesprächen nach Takteinheiten

ZivilrechtUniv.-Prof. DDr. Walter BlocherRdW 2010/479RdW 2010, 437 Heft 8a v. 16.8.2010

Der Mobilfunkmarkt ist durch annähernd homogene Produkte einerseits und eine verwirrende Vielfalt im Bereich der Tarifgestaltung andererseits gekennzeichnet. Eine beliebte Methode zur Verschleierung der effektiven Preise für Gesprächsminuten ist zB die Taktung "60/60". Kaum ein Mobilfunkkunde ist sich dessen bewusst, dass ihre Vereinbarung einem Aufschlag von fast 50 % auf den Minutenpreis entsprechen kann. Für den OGH sind derartige AGB-Klauseln dennoch weder objektiv ungewöhnlich, noch unredlich oder intransparent. Der folgende Beitrag beleuchtet die ökonomischen Hintergründe dieser Form der Tarifgestaltung und stützt darauf eine kritische Betrachtung des Urteils 4 Ob 5/08a vom 11. 3. 2008.

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