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Pflicht zur Anwendung aktueller geeigneter Leitlinien (Önormen)

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/527RdW 2010, 516 Heft 8 v. 16.8.2010

BVergG § 97 Abs 2, § 99 Abs 2

Geeignete Leitlinien (Önormen) sind nur solche, die dem letztgültigen Stand entsprechen.

VKS Wien 14. 1. 2010, VKS-8100/09

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