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Dauer der Probezeit eines Lehrlings bei Berufsschulbesuch

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/497RdW 2010, 490 Heft 8 v. 16.8.2010

In erster Rsp zu § 15 Abs 1 erster Satz BAG idF BGBl I 2008/82 hat der OGH klargestellt, dass dem Lehrberechtigten "jedenfalls" 6 Wochen zur unmittelbaren Einschätzung der Eignung des Lehrlings zur Verfügung stehen sollen, und zwar auch dann, wenn der Lehrling wegen des Berufsschulbesuchs gleich in den ersten 3 Monaten des Lehrverhältnisses so lange abwesend ist, dass von den 3 Monaten Probezeit nicht einmal 6 Wochen für die Tätigkeit im Betrieb verbleiben.

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