Eine slowakische KS wird in Österreich ertragsteuerrechtlich wie eine KG als Personengesellschaft nach dem Durchgriffsprinzip besteuert. Die Slowakei besteuert ihre KS mit Körperschaftsteuer. Die Mutter-Tochter-RL nennt deshalb auch eine slowakische KS als begünstigte Gesellschaft. Der Beitrag analysiert Ausschüttungen einer österreichischen GmbH an eine slowakische KS, deren GesellschafterInnen in Österreich ansässige natürliche Personen sind.