vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFH zur Zwischenschaltung einer GmbH

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2010/467RdW 2010, 423 Heft 7 v. 17.7.2010

Die Zwischenschaltung einer GmbH ist nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs prinzipiell nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, dh sie eine wesentliche - wertschöpfende - eigene Tätigkeit (hier Bebauung des erworbenen Grundstücks und nicht nur Verkauf von durch Dritte hergestellten Immobilien) ausübt.11BFH 17. 3. 2010, IV R 25/08. Angesichts der auch in Österreich herrschenden Diskussion iZm zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der Fall auch hierzulande Relevanz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte