Aufgrund der Rechtsprechung erfolgt eine Nachholung zweckentsprechender Aufwendungen beim Übergang von Liebhaberei auf Einkunftsquelle infolge Änderung der Bewirtschaftungsart.
Aufgrund der Rechtsprechung erfolgt eine Nachholung zweckentsprechender Aufwendungen beim Übergang von Liebhaberei auf Einkunftsquelle infolge Änderung der Bewirtschaftungsart.