Für die einkommensteuerliche 80/20-Regel ist von entscheidender Bedeutung, ob der privat genutzte Gebäudeteil einerseits und der betrieblich genutzte Gebäudeteil andererseits jeweils eigenständige Gebäude bilden. Bei aneinander angrenzenden Gebäuden bzw Gebäudeteilen kommt es dabei auf die äußere Gestaltung der Gebäude, also die bauliche Gestaltung, aus der Sicht der Verkehrsauffassung an. Danach ist zu entscheiden, ob getrennte Gebäude anzunehmen sind oder ein einheitliches Gebäude.