Erste Rechtsprechung zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vereinbarte "Einstandszahlung" gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz des § 27 Abs 1 HVertrG verstößt
HVertrG §§ 24, 27 Abs 1
Nach dem Unabdingbarkeitsgrundsatz des § 27 Abs 1 HVertrG kann ua die Bestimmung des § 24 HVertrG (Ausgleichsanspruch) im Voraus durch Vertrag zum Nachteil des Handelsvertreters weder aufgehoben noch beschränkt werden.