Die Judikatur des OGH zur Kapitalerhaltung bei der GmbH & Co KG beeinflusst die Beratungstätigkeit vor allem im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von kapitalistischen Personengesellschaften. Im Folgenden soll nach einer Zusammenfassung der hM anhand eines konkreten Sachverhalts veranschaulicht werden, zu welchen Ergebnissen die vom OGH entwickelten Grundsätze der Kapitalerhaltung bei einer GmbH & Co KG führen können und welche - nicht nur praktischen Argumente - gegen eine allgemeine uneingeschränkte Anwendung der Kapitalerhaltungsgrundsätze des GmbH-Rechts auf GmbH & Co KGs im engeren Sinn sprechen.