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Austritt eines Lehrlings im Konkurs - Schadenersatz bis Ende der Behaltepflicht

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/418RdW 2010, 378 Heft 7 v. 17.7.2010

Der OGH hat klargestellt, dass einem Lehrling, der nach Konkurseröffnung über das Vermögen des Lehrberechtigten gem § 25 Abs 1 KO seinen berechtigten vorzeitigen Austritt aus dem Lehrverhältnis erklärt, ein Schadenersatz bis zum letzten Tag der Behaltepflicht gebührt. OGH 23. 3. 2010, 8 ObS 4/10m.

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