Der EuGH kam - ein britisches Vorabentscheidungsersuchen betreffend - zum Ergebnis, dass die Prüfung der Vorlagefragen nichts ergeben habe, was die Gültigkeit der VO (EG) 2007/71 7 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 6. 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der RL 2002/21/EG berühren könnte. EuGH 8. 6. 2010, C-58/08 , Vodafone ua.