Rechnungen iSd § 11 UStG haben die handelsübliche Bezeichnung und Menge der Ware anzuführen. Der VwGH akzeptiert dabei großzügig die Usancen des Marktes und der jeweiligen Handelsstufe.
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Friedhofsgärtnerei.
Rechnungen iSd § 11 UStG haben die handelsübliche Bezeichnung und Menge der Ware anzuführen. Der VwGH akzeptiert dabei großzügig die Usancen des Marktes und der jeweiligen Handelsstufe.
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Friedhofsgärtnerei.