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IRÄG 2010: Austritt wegen Entgeltvorenthalts in der Insolvenz

ArbeitsrechtRA Dr. Romana Weber-WilfertRdW 2010/387RdW 2010, 350 Heft 6 v. 17.6.2010

Das IRÄG 2010 hat einerseits den § 25 IO an das neue Verfahrensgebäude der IO angepasst, andererseits auch erstmals die Frage, ob ein Austritt wegen Entgeltrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung zulässig ist, gesetzlich geregelt. § 25 Abs 3 IO sieht vor, dass eine solche Austrittserklärung unwirksam ist. Im Folgenden werden die sich aus dieser Bestimmung ergebenden Probleme analysiert.

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