BVergG 2002: § 52 Abs 5 Z 1, § 56 Abs 1
BVergG § 69 Z 1, § 74 Abs 1
Eine mit 4. 7. 2005 datierte Bankerklärung, mit der bestätigt wird, dass der Bieter im Auftragsfall eine Sicherstellung an den Auftraggeber übergeben könne, weist nicht die bereits mit Angebotsöffnung am 24. 6. 2005 geforderte finanzielle/wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters nach.