PSG §§ 15, 23 Abs 2 Satz 2
Die Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands sowie die Abberufung derselben ist - soweit die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist - durch den begünstigtendominierten Beiratzulässig.
PSG §§ 15, 23 Abs 2 Satz 2
Die Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands sowie die Abberufung derselben ist - soweit die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist - durch den begünstigtendominierten Beiratzulässig.