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Bankgarantie - Abrufung in Teilbeträgen; Effektivklausel

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/355RdW 2010, 336 Heft 6 v. 17.6.2010

ABGB §§ 880a, 914, 915

Enthält im dreipersonalen Garantieverhältnis die (hier: für einen Haftrücklass ausgestellte) Bankgarantie eine sogenannte "Effektivklausel", muss der Begünstigte die Bankgarantie "geradezu pedantisch und wortgetreu dem Wortlaut der Klausel gemäß abrufen" und innerhalb der Abruffrist den Beweis, mindestens aber sichere Anhaltspunkte für den Eintritt der in der Garantieerklärung enthaltenen Voraussetzungen erbringen.

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